Kapital/Schwurgerichtsverfahren

Straftaten gegen das menschliche Leben sind meist Ausdruck von – extremen - psychischen und sozialen Konflikten. Die Ermittlungen stehen aufgrund des öffentlichen Interesses unter hohem Erfolgsdruck. Auch der Beschuldigte ist größtem Druck ausgesetzt: Oft steht er noch unter dem Eindruck der Tat, hinzu kommt der Schock der Festnahme.

In solchen Situationen ist die frühzeitige Intervention der Verteidigung von besonderer Bedeutung. Erklärungen des Beschuldigten ohne anwaltlichen Beistand können zu irreparablen Schäden führen. Psychologisches Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz des Verteidigers sind zur Stabilisierung des Beschuldigten und seines Umfeldes unabdingbar.

Im Kapitalstrafverfahren hat der Strafverteidiger mit zahlreichen Vertretern anderer wissenschaftlicher Disziplinen zu tun: Kenntnisse der Psychiatrie, der Psychologie, der Rechtsmedizin und der Kriminalistik/Kriminaltechnik sind notwenige Voraussetzung, um zweifelhaften Beurteilungen entgegentreten zu können.